Neueinführung des Energieausweises


Gelsenkirchen-Buer, den 05. April 2008 - von Ralf Robert Hundt

Ab dem 1. Juli 2008 wird der Energieausweis kommen, dies ist insbesondere für Verkäufer und Vermieter von Immobilien sehr wichtig.

In Deutschland sind rund 39 Millionen Wohnungen von dieser Regelung erfasst. Die Einführung erfolgt stufenweise. Zunächst sind Eigentümer von Wohngebäuden, die bis 31.12.1965 fertig gestellt wurden, betroffen – sie müssen ab 01.07.2008 einen Energieausweis vorweisen. Für ab 1.1.1966 erstellte Wohngebäude muss dieser spätestens ab 01.01.2009 vorliegen. Eigentümer von Nichtwohngebäuden haben noch Zeit bis zum 01.07.2009.

Der Energieausweis wird benötigt, wenn die Immobilie (Wohn- und Nichtwohngebäude) vermietet oder verkauft werden soll. Mieter und Kaufinteressenten haben grundsätzlich das Recht, auf Verlangen Einsicht in den Energieausweis zu nehmen. Liegt kein Energieausweis vor, droht sogar ein Bußgeld! Selbstgenutzter Wohnraum ist davon natürlich ausgenommen. Dies gilt ebenso für Baudenkmäler und kleine Gebäude bis zu 50 m² Nutzfläche.

Hauseigentümer dürfen keine Zeit verlieren, wenn sie nicht ab dem 01.07.2008 mit leeren Händen dastehen wollen. Rechtzeitige Informationen bei einem Energieberatern sind notwendig. Da im Gegensatz zu den ursprünglichen Zielen, für mehr Transparenz zu sorgen, ein sehr bürokratischer Vorgang kreiert wurde. Daher ist der Energieausweis meist nicht von Heute auf Morgen zu beschaffen. Ein Aufschub lohnt sich nur dann, falls gerade oder noch vor dem 01.07.2008 energetische Maßnahmen am Haus geplant sind. Dadurch verbessern sich in jedem Fall die Werte.

Es sollte auch bedacht werden, dass es immer mehr informierte Käufer und Mieter gibt, für die ein Energieausweis eine unabdingbare Voraussetzung des Vertragsabschlusses darstellen könnte. Da die Energiepreise immer weiter steigen, sind Energieausweise ein wichtiges zusätzliches Element, um einen Käufer oder Mieter zu finden. Wer zu oben angegebenen Stichtagen keinen entsprechenden Ausweis vorlegen kann, riskiert eine Unvermietbarkeit oder den Verkauf des Eigentums mit erheblichen finanziellen Abschlägen. Da erfahrungsgemäß viele Hauseigentümer erst kurz vor ultimo handeln, könnte es zudem schwierig werden kurzfristig noch einen Energieberater zu finden.