Keine Zulagetricks


11. Dezember 2005

Wer die gesamte Eigenheimförderung haben will, muss noch im Dezember umziehen


Die Eigenheimzulage wird nun endgültig ab Januar 2006 abgeschafft. Wer in den letzten Tagen der Zulage noch zugreifen will, muß als Käufer eins bedenken: Er sollte den Einzugstermin richtig regeln und sich dann auch korrekt verhalten. Die Gefahr, bei Steuerumgehungstricks erwischt zu werden, ist sehr groß geworden.

Wird bis 31. Dezember ein notarieller Kaufvertrag geschlossen, ist der Anspruch auf die Eigenheimzulage zwar grundsätzlich gerettet. Allerdings droht die sogenannte Silvesterfalle: Nach dem Eigenheimzulagengesetz muß der Einzug grundsätzlich in dem Jahr erfolgen, in dem "Nutzen und Lasten" der Immobilie übergehen. Wurde im Kaufvertrag der Besitzübergang für dieses Jahr vereinbart, müßte der Käufer daher noch in diesem Jahr einziehen.

"Rollt der Möbelwagen indes erst im Januar 2006 vor, ist für ein ganzes Jahr die Grundzulage verloren, und ebenso eine etwaige Kinderzulage", sagt Jörg Sahr, Immobilienexperte bei der Stiftung Warentest. Der Ausweg: Läßt sich der Umzug garantiert nicht mehr in diesem Jahr schaffen, was bei vielen hektischen Dezember-Verträgen ja sicher scheint, so sollte im Notarvertrag der Übergang von Nutzen und Lasten vertraglich ins nächste Jahr gelegt werden. Bei den wenigen Tagen und vielen Feiertagen, die in diesem Jahr noch bedacht sein wollen, dürfte es für die meisten sowieso aussichtslos sein, einen Umzug jetzt noch stemmen zu wollen.

Mit dieser Regelung muß der Verkäufer natürlich einverstanden sein - denn bis zu diesem Tag trägt er das Risiko der Immobilie. Er müßte also beispielsweise für Schäden durch Feuer oder durch Wasserrohrbruch haften. Sofern sich die Vertragspartner darauf einigen können, sichert der Käufer mit diesem legalen Kniff allerdings die Zulage für die vollen acht Jahre ab, selbst wenn der Einzug erst im neuen Jahr erfolgt.

Die Finanzämter aber sind jetzt höchst aufmerksam. Denn in vergangenen Jahren mit ähnlichem Kauf-Boom auf den letzten Drücker haben offenbar viele Neu-Eigentümer den Einzug nur vorgetäuscht, weil sie das erste Jahr der Zulage retten wollten. Die Finanzämter machten ihnen das leicht, denn als Nachweis für den Einzug begnügten sie sich in der Regel mit der Umzugsbescheinigung des Einwohnermeldeamts.

Bei neueren Überprüfungen in Nordrhein-Westfalen jedoch flogen nach Angaben der Oberfinanzdirektion Düsseldorf Dutzende Eigenheimer auf. Andere Oberfinanzdirektionen sind mittlerweile dazu übergegangen, nun ebenfalls genauer zu kontrollieren. Die Gefahr, erwischt zu werden, ist also erheblich gestiegen.

Fliegt ein Einzugsschwindler auf, wird ein Jahr Förderung rückwirkend aberkannt, die Eigenheimzulage muß für diesen Zeitraum zurückgezahlt werden. Zudem droht ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrug.

Wer neu baut, kann von den Einzugsvorschriften ebenfalls betroffen sein - und zwar dann, wenn das Haus noch kurz vor Jahresende fertiggestellt wird. Dann ist ebenfalls ein schneller Einzug notwendig. Als "fertiggestellt" im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes gilt ein Haus, sobald es bewohnbar ist. Das heißt: Wenn es einem fremden Dritten zumutbar wäre, dort einzuziehen.

Die Bauabnahme spielt bei dieser Frage keine Rolle. Ein legaler Trick, um den Einzug folgenlos ein Jahr zu verzögern und so die volle Zulage zu kassieren: "Bauherren können ohne Verluste nach Silvester einziehen, wenn sie Bäder oder Küchen erst im Januar in ihr Eigenheim einbauen lassen", sagt Sahr. Denn: "Ohne Bad gilt ein Neubau nicht als bewohnbar." Marc Lehmann

Artikel erschienen in der Welt - Sonntag, den 11. Dezember 2005