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11. Dezember 2005
Wer die gesamte Eigenheimförderung haben will,
muss noch im Dezember umziehen
Die Eigenheimzulage wird
nun endgültig ab Januar 2006 abgeschafft. Wer in den letzten
Tagen der Zulage noch zugreifen will, muß als Käufer
eins bedenken: Er sollte den Einzugstermin richtig regeln und
sich dann auch korrekt verhalten. Die Gefahr, bei Steuerumgehungstricks
erwischt zu werden, ist sehr groß geworden.
Wird bis 31. Dezember ein notarieller Kaufvertrag geschlossen,
ist der Anspruch auf die Eigenheimzulage zwar grundsätzlich
gerettet. Allerdings droht die sogenannte Silvesterfalle: Nach
dem Eigenheimzulagengesetz muß der Einzug grundsätzlich
in dem Jahr erfolgen, in dem "Nutzen und Lasten" der
Immobilie übergehen. Wurde im Kaufvertrag der Besitzübergang
für dieses Jahr vereinbart, müßte der Käufer
daher noch in diesem Jahr einziehen.
"Rollt der Möbelwagen indes erst im Januar 2006 vor,
ist für ein ganzes Jahr die Grundzulage verloren, und ebenso
eine etwaige Kinderzulage", sagt Jörg Sahr, Immobilienexperte
bei der Stiftung Warentest. Der Ausweg: Läßt sich
der Umzug garantiert nicht mehr in diesem Jahr schaffen, was
bei vielen hektischen Dezember-Verträgen ja sicher scheint,
so sollte im Notarvertrag der Übergang von Nutzen und Lasten
vertraglich ins nächste Jahr gelegt werden. Bei den wenigen
Tagen und vielen Feiertagen, die in diesem Jahr noch bedacht
sein wollen, dürfte es für die meisten sowieso aussichtslos
sein, einen Umzug jetzt noch stemmen zu wollen.
Mit dieser Regelung muß der Verkäufer natürlich
einverstanden sein - denn bis zu diesem Tag trägt er das
Risiko der Immobilie. Er müßte also beispielsweise
für Schäden durch Feuer oder durch Wasserrohrbruch
haften. Sofern sich die Vertragspartner darauf einigen können,
sichert der Käufer mit diesem legalen Kniff allerdings
die Zulage für die vollen acht Jahre ab, selbst wenn der
Einzug erst im neuen Jahr erfolgt.
Die Finanzämter aber sind jetzt höchst aufmerksam.
Denn in vergangenen Jahren mit ähnlichem Kauf-Boom auf
den letzten Drücker haben offenbar viele Neu-Eigentümer
den Einzug nur vorgetäuscht, weil sie das erste Jahr der
Zulage retten wollten. Die Finanzämter machten ihnen das
leicht, denn als Nachweis für den Einzug begnügten
sie sich in der Regel mit der Umzugsbescheinigung des Einwohnermeldeamts.
Bei neueren Überprüfungen in Nordrhein-Westfalen jedoch
flogen nach Angaben der Oberfinanzdirektion Düsseldorf
Dutzende Eigenheimer auf. Andere Oberfinanzdirektionen sind
mittlerweile dazu übergegangen, nun ebenfalls genauer zu
kontrollieren. Die Gefahr, erwischt zu werden, ist also erheblich
gestiegen.
Fliegt ein Einzugsschwindler auf, wird ein Jahr Förderung
rückwirkend aberkannt, die Eigenheimzulage muß für
diesen Zeitraum zurückgezahlt werden. Zudem droht ein Strafverfahren
wegen Subventionsbetrug.
Wer neu baut, kann von den Einzugsvorschriften ebenfalls betroffen
sein - und zwar dann, wenn das Haus noch kurz vor Jahresende
fertiggestellt wird. Dann ist ebenfalls ein schneller Einzug
notwendig. Als "fertiggestellt" im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes
gilt ein Haus, sobald es bewohnbar ist. Das heißt: Wenn
es einem fremden Dritten zumutbar wäre, dort einzuziehen.
Die Bauabnahme spielt bei dieser Frage keine Rolle. Ein legaler
Trick, um den Einzug folgenlos ein Jahr zu verzögern und
so die volle Zulage zu kassieren: "Bauherren können
ohne Verluste nach Silvester einziehen, wenn sie Bäder
oder Küchen erst im Januar in ihr Eigenheim einbauen lassen",
sagt Sahr. Denn: "Ohne Bad gilt ein Neubau nicht als bewohnbar."
Marc Lehmann
Artikel erschienen in der Welt - Sonntag, den 11. Dezember
2005
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