|
14. Juli 2006 - Berlin
Rechnet ein Vermieter entgegen den Bestimmungen des
Mietvertrages über mehrere Jahre hinweg die Betriebskosten
nicht ab, muß er mit Rückforderungsansprüchen
seiner Mieter rechnen.
"Mieter können in solchen Fällen
sogar ihre Vorauszahlungen zurückfordern", sagt Susanne
Dehm von der Quelle Bausparkasse.
Im Urteilsfall hatte der Vermieter argumentiert,
daß durch die Vorauszahlungen im selben Zeitraum eine
Vertragsveränderung eingetreten wäre und damit die
Vorauszahlungen nunmehr als Pauschalbetrag anzusehen seien.
Doch die Richter des Oberlandesgerichts Naumburg winkten ab.
Der nachlässige Vermieter mußte die Vorauszahlungen
der letzten Jahre komplett zurückerstatten (OLG Naumburg,
Az. 9 U 106/05). "Es ist Pflicht des Vermieters, die Nebenkostenabrechnungen
jährlich zu erstellen", so Dehm. DW
Artikel erschienen in der Welt - Freitag, den 14. Juli 2006
|