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14. November 2005 - Berlin
Verbände fordern Übergangsregelung für
Steuer auf Veräußerungsgewinne - Fondsanlegern drohen
Verluste
Die
Steuerpläne der großen Koalition haben erhebliche
Auswirkungen auf private Grundeigentümer und auf Zeichner
geschlossener Immobilienfonds. "Den Betroffenen drohen
erhebliche Verluste bei der Altersvorsorge", warnt Ralf
Krabbes, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes
Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW).
CDU und SPD wollen nach den jüngsten
Plänen voraussichtlich schon von 2007 an Veräußerungsgewinne
bei vermieteten Immobilien pauschal mit 20 Prozent besteuern
- unabhängig davon, wie lange das Objekt gehalten wurde.
Dazu sollen die Steuergesetze entsprechend geändert werden.
Bisher unterliegen die Gewinne nur dann einer Spekulationssteuer,
wenn Immobilien binnen zehn Jahren verkauft werden.
Die Koalition wolle auf eine längere
Übergangsregelung offenbar verzichten, um möglichst
hohe Steuereinnahmen zu erzielen, befürchtet Krabbes. Dies
habe erhebliche Konsequenzen für all jene, die eine Mietwohnung
zur Altersvorsorge erworben haben. "Ein Rentnerehepaar,
das im Jahre 1970 ein Haus gekauft hat und es 2008 veräußert,
um sich einen Platz im Altersheim zu finanzieren, müßte
den durch die Inflation entstandenen Preisanstieg voll versteuern",
warnt Krabbes: "Der Staat macht sich zum Inflationsgewinner."
Egal, ob der Gewinn pauschal oder mit dem persönlichen
Steuersatz belegt werde - Millionen von Menschen "werden
im Alter weniger Geld haben, als ursprünglich erwartet",
sagt Krabbes.
Eine Klage vor dem Verfassungsgericht habe
keine Aussicht auf Erfolg, glaubt der BFW-Chef. Dieser Auffassung
ist auch Ute Witt, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin
bei Ernst & Young: "Der Staat kann jederzeit die Abgaberechte
verändern, wenn er meint, zusätzliche Steuereinnahmen
zu benötigen." Allerdings seien die Pläne der
Regierung "widersinnig". Wenn Politiker die Bürger
auffordern, privat für das Alter vorzusorgen, könnten
sie nicht die Veräußerungsgewinne besteuern. "So
entfällt der Anreiz zur Eigenvorsorge", sagt die Steuerexpertin.
Anleger, die in geschlossene Immobilienfonds
oder denkmalgeschützte Gebäude investiert haben, drohten
ebenfalls deutliche Verluste, warnt der BFW-Vorsitzende Walter
Rasch. Seine Beispielrechnung: Eine Immobilie wird für
200 000 Euro erworben. 60 Prozent des Kaufpreises - 120 000
Euro - werden in den nächsten zwölf Jahren abgeschrieben.
Dann wird die Immobilie für 150 000 Euro verkauft. Faktisch
wäre ein Verlust von 50 000 Euro - 25 Prozent - entstanden.
Aufgrund der Abschreibungen hat die Immobilie jedoch nur noch
einen Buchwert von 80 000 Euro. 70 000 Euro, die Differenz zwischen
Buchwert und Verkaufspreis, müßten nun als Gewinn
versteuert werden.
Geschlossene Fonds könnten gezwungen
seien, ihre Immobilien unendlich lange zu halten, meint der
Positionierungsberater Rainer Zitelmann, zu dessen Klienten
auch Fondsinitiatoren zählen: "Die Anleger könnten
ihr investiertes Kapital nicht aus dem Fonds abziehen, weil
sie sonst sofort einen Großteil des Geldes an das Finanzamt
abführen müßten."
Die Regierung muß eine Übergangslösung
für Immobilien schaffen, die vor 2007 erworben wurden,
fordert Jürgen-Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbandes
Deutschland. Sonst werde es noch vor Einführung der Pauschalsteuer
zu einer Verkaufswelle kommen. Dies könnte zu erheblichen
Verwerfungen am Markt und Preiseinbrüchen führen.
Als Übergangslösung favorisiert die Immobilienbranche
jenen Kompromiß, der im Jahre 2003 beim damals am Bundesrat
gescheiterten Steuerbegünstigungsgesetz geplant war. Dieses
Gesetz sah bereits eine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
bei Immobilien vor. Eigentümer, die ihre Objekte vor 1995
erworben hatten, sollten nur 1,5 Prozent der Differenz aus Buchwert
und Verkaufspreis als Steuer an die Finanzämter abführen.
Der BFW-Vorsitzende Rasch: "Die damals formulierte Übergangsregelung
wäre ein akzeptabler Ansatz."
Artikel erschienen in der Welt - Montag, den 14. November
2005
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