Steuerpläne schockieren Hauseigentümer


14. November 2005 - Berlin

Verbände fordern Übergangsregelung für Steuer auf Veräußerungsgewinne - Fondsanlegern drohen Verluste

Die Steuerpläne der großen Koalition haben erhebliche Auswirkungen auf private Grundeigentümer und auf Zeichner geschlossener Immobilienfonds. "Den Betroffenen drohen erhebliche Verluste bei der Altersvorsorge", warnt Ralf Krabbes, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW).

CDU und SPD wollen nach den jüngsten Plänen voraussichtlich schon von 2007 an Veräußerungsgewinne bei vermieteten Immobilien pauschal mit 20 Prozent besteuern - unabhängig davon, wie lange das Objekt gehalten wurde. Dazu sollen die Steuergesetze entsprechend geändert werden. Bisher unterliegen die Gewinne nur dann einer Spekulationssteuer, wenn Immobilien binnen zehn Jahren verkauft werden.

Die Koalition wolle auf eine längere Übergangsregelung offenbar verzichten, um möglichst hohe Steuereinnahmen zu erzielen, befürchtet Krabbes. Dies habe erhebliche Konsequenzen für all jene, die eine Mietwohnung zur Altersvorsorge erworben haben. "Ein Rentnerehepaar, das im Jahre 1970 ein Haus gekauft hat und es 2008 veräußert, um sich einen Platz im Altersheim zu finanzieren, müßte den durch die Inflation entstandenen Preisanstieg voll versteuern", warnt Krabbes: "Der Staat macht sich zum Inflationsgewinner." Egal, ob der Gewinn pauschal oder mit dem persönlichen Steuersatz belegt werde - Millionen von Menschen "werden im Alter weniger Geld haben, als ursprünglich erwartet", sagt Krabbes.

Eine Klage vor dem Verfassungsgericht habe keine Aussicht auf Erfolg, glaubt der BFW-Chef. Dieser Auffassung ist auch Ute Witt, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin bei Ernst & Young: "Der Staat kann jederzeit die Abgaberechte verändern, wenn er meint, zusätzliche Steuereinnahmen zu benötigen." Allerdings seien die Pläne der Regierung "widersinnig". Wenn Politiker die Bürger auffordern, privat für das Alter vorzusorgen, könnten sie nicht die Veräußerungsgewinne besteuern. "So entfällt der Anreiz zur Eigenvorsorge", sagt die Steuerexpertin.

Anleger, die in geschlossene Immobilienfonds oder denkmalgeschützte Gebäude investiert haben, drohten ebenfalls deutliche Verluste, warnt der BFW-Vorsitzende Walter Rasch. Seine Beispielrechnung: Eine Immobilie wird für 200 000 Euro erworben. 60 Prozent des Kaufpreises - 120 000 Euro - werden in den nächsten zwölf Jahren abgeschrieben. Dann wird die Immobilie für 150 000 Euro verkauft. Faktisch wäre ein Verlust von 50 000 Euro - 25 Prozent - entstanden. Aufgrund der Abschreibungen hat die Immobilie jedoch nur noch einen Buchwert von 80 000 Euro. 70 000 Euro, die Differenz zwischen Buchwert und Verkaufspreis, müßten nun als Gewinn versteuert werden.

Geschlossene Fonds könnten gezwungen seien, ihre Immobilien unendlich lange zu halten, meint der Positionierungsberater Rainer Zitelmann, zu dessen Klienten auch Fondsinitiatoren zählen: "Die Anleger könnten ihr investiertes Kapital nicht aus dem Fonds abziehen, weil sie sonst sofort einen Großteil des Geldes an das Finanzamt abführen müßten."

Die Regierung muß eine Übergangslösung für Immobilien schaffen, die vor 2007 erworben wurden, fordert Jürgen-Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbandes Deutschland. Sonst werde es noch vor Einführung der Pauschalsteuer zu einer Verkaufswelle kommen. Dies könnte zu erheblichen Verwerfungen am Markt und Preiseinbrüchen führen.

Als Übergangslösung favorisiert die Immobilienbranche jenen Kompromiß, der im Jahre 2003 beim damals am Bundesrat gescheiterten Steuerbegünstigungsgesetz geplant war. Dieses Gesetz sah bereits eine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Immobilien vor. Eigentümer, die ihre Objekte vor 1995 erworben hatten, sollten nur 1,5 Prozent der Differenz aus Buchwert und Verkaufspreis als Steuer an die Finanzämter abführen. Der BFW-Vorsitzende Rasch: "Die damals formulierte Übergangsregelung wäre ein akzeptabler Ansatz."

Artikel erschienen in der Welt - Montag, den 14. November 2005