Immobilien-Förderung zur Altersvorsorge steht

13. November 2007

Selbstgenutztes Wohneigentum wird künftig im Rahmen der Altersvorsorge («Wohn-Riester») gefördert. Nach fast zwei Jahren Debatte haben sich Union und SPD auf Grundzüge der neuen Subvention verständigt, bestätigten Koalitionskreise am Dienstag in Berlin.

Danach soll künftig mehr Geld aus einem bestehenden «Riester-Vertrag» entnommen werden können, um damit schneller in die eigenen vier Wände zu ziehen. Zudem sollen auch Tilgungsleistungen direkt gefördert werden. Die Diskussion sei aber noch nicht abgeschlossen, hieß es. Die neue Förderung solle rückwirkend in Kraft treten. Es sei daher egal, ob das entsprechende Gesetz erst im ersten oder zweiten Quartal des nächsten Jahres endgültig verabschiedet werde.

Ursprünglich wollten Union und SPD selbstgenutztes Wohneigentum bereits vom 1. Januar 2007 an als Altersvorsorge-Produkt im Rahmen der «Riester-Rente» fördern. Dies war im Koalitionsvertrag vor zwei Jahren so vereinbart worden. Nur deshalb hatte die Union dem Aus für die Milliarden verschlingende Eigenheimzulage Ende 2005 zugestimmt. Ein Kompromiss zog sich wegen des Streits über die Bauspar- oder auch Wohnungsbauprämie sowie die nachgelagerte Besteuerung jedoch hin.

Nach Angaben von CDU-Finanzpolitiker Otto Bernhardt bleibt es bei der Wohnungsbauprämie. Es solle aber eine zielgerechtere Verwendung vereinbart werden. Bausparkassen winkt so mit «Riester-Verträgen» ein neues Geschäft. Neu ist das Angebot, auch Baudarlehen zu fördern. Laut «Frankfurter Allgemeiner Zeitung» sollen Tilgungsleistungen mit Zulagen oder Steuerabschlägen begünstigt werden. Am Ende stehe dann idealerweise das schuldenfreie eigene Haus oder die eigene Wohnung.

Den Plänen zufolge sollen drei Viertel des Altersvorsorgevermögens für den Immobilienerwerb entnommen werden können. Das Geld müsse vor Eintritt in die Auszahlungsphase nicht zwingend zurückgezahlt werden. Begünstigt werde die Anschaffung oder der Bau der selbstgenutzten Immobilie oder der Kauf von Genossenschaftsanteilen. Auch könnten drei Viertel des Vermögens in der Auszahlungsphase genutzt werden, um selbstgenutzte Wohnimmobilien zu entschulden.

Eine Lösung gebe es auch bei der nachgelagerten Besteuerung. Bei Immobilien soll ein Wahlrecht gelten: Der Begünstigte hat laut «Frankfurter Allgemeiner Zeitung» zu Beginn der Auszahlungsphase die Wahl, ob er den Vorteil jährlich besteuern lässt oder auf einen Schlag. Im zweiten Fall sollen 75 Prozent des vom Staat geförderten Kapitals, das in der Wohnung oder dem Haus steckt, mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden. Er müsse dann die Immobilie 20 Jahre halten oder das Geld reinvestieren.

Artikel erschienen in der Welt - Samstag, den 13. November 2007

 
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