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13. November 2007
Selbstgenutztes
Wohneigentum wird künftig im Rahmen der Altersvorsorge
(«Wohn-Riester») gefördert. Nach fast zwei
Jahren Debatte haben sich Union und SPD auf Grundzüge der
neuen Subvention verständigt, bestätigten Koalitionskreise
am Dienstag in Berlin.
Danach soll künftig mehr Geld aus einem
bestehenden «Riester-Vertrag» entnommen werden können,
um damit schneller in die eigenen vier Wände zu ziehen.
Zudem sollen auch Tilgungsleistungen direkt gefördert werden.
Die Diskussion sei aber noch nicht abgeschlossen, hieß
es. Die neue Förderung solle rückwirkend in Kraft
treten. Es sei daher egal, ob das entsprechende Gesetz erst
im ersten oder zweiten Quartal des nächsten Jahres endgültig
verabschiedet werde.
Ursprünglich wollten Union und SPD selbstgenutztes
Wohneigentum bereits vom 1. Januar 2007 an als Altersvorsorge-Produkt
im Rahmen der «Riester-Rente» fördern. Dies
war im Koalitionsvertrag vor zwei Jahren so vereinbart worden.
Nur deshalb hatte die Union dem Aus für die Milliarden
verschlingende Eigenheimzulage Ende 2005 zugestimmt. Ein Kompromiss
zog sich wegen des Streits über die Bauspar- oder auch
Wohnungsbauprämie sowie die nachgelagerte Besteuerung jedoch
hin.
Nach Angaben von CDU-Finanzpolitiker Otto Bernhardt
bleibt es bei der Wohnungsbauprämie. Es solle aber eine
zielgerechtere Verwendung vereinbart werden. Bausparkassen winkt
so mit «Riester-Verträgen» ein neues Geschäft.
Neu ist das Angebot, auch Baudarlehen zu fördern. Laut
«Frankfurter Allgemeiner Zeitung» sollen Tilgungsleistungen
mit Zulagen oder Steuerabschlägen begünstigt werden.
Am Ende stehe dann idealerweise das schuldenfreie eigene Haus
oder die eigene Wohnung.
Den Plänen zufolge sollen drei Viertel
des Altersvorsorgevermögens für den Immobilienerwerb
entnommen werden können. Das Geld müsse vor Eintritt
in die Auszahlungsphase nicht zwingend zurückgezahlt werden.
Begünstigt werde die Anschaffung oder der Bau der selbstgenutzten
Immobilie oder der Kauf von Genossenschaftsanteilen. Auch könnten
drei Viertel des Vermögens in der Auszahlungsphase genutzt
werden, um selbstgenutzte Wohnimmobilien zu entschulden.
Eine Lösung gebe es auch bei der nachgelagerten
Besteuerung. Bei Immobilien soll ein Wahlrecht gelten: Der Begünstigte
hat laut «Frankfurter Allgemeiner Zeitung» zu Beginn
der Auszahlungsphase die Wahl, ob er den Vorteil jährlich
besteuern lässt oder auf einen Schlag. Im zweiten Fall
sollen 75 Prozent des vom Staat geförderten Kapitals, das
in der Wohnung oder dem Haus steckt, mit dem persönlichen
Steuersatz besteuert werden. Er müsse dann die Immobilie
20 Jahre halten oder das Geld reinvestieren.
Artikel erschienen in der Welt - Samstag, den 13. November
2007
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