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19. November 2005
Eigenbedarfskündigung
Meldet ein Vermieter Eigenbedarf
für seine Wohnung an, weil er die Räume für seine
Schwiegermutter benötigt, widerspricht die Mieterin der Eigenbedarfskündigung
aber und dauert der Räumungsprozeß (über zwei
Instanzen) fast zwei Jahre (den die Mieterin schließlich
verliert und auszieht), so kann die Mieterin keinen Schadenersatz
für Umzugskosten und Kosten für Möbellagerung gegen
den Vermieter geltend machen, wenn die Schwiegermutter einen Monat
vor der Räumung stirbt und - aus Sicht der Bewohnerin - der
Eigenbedarfsgrund weggefallen sei. Die Mieterin kann nicht argumentieren,
daß sie über den Tod hätte informiert werden müssen
und dann wohnen bleiben dürfen. Das führe - so der Bundesgerichtshof
- dazu, daß "vertragstreue Mieter" (die rechtzeitig
ausziehen) schlechter gestellt würden als "Vertragsuntreue",
die die Wohnung nicht rechtzeitig im Rahmen der Kündigungsfristen
an den Eigentümer zurückgeben (AZ: VIII ZR 339/04).
Artikel erschienen in der Welt - Samstag, den 19. November
2005
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