Auch wenn der Grund "stirbt", hat der Mieter keinen Anspruch

19. November 2005

Eigenbedarfskündigung

Meldet ein Vermieter Eigenbedarf für seine Wohnung an, weil er die Räume für seine Schwiegermutter benötigt, widerspricht die Mieterin der Eigenbedarfskündigung aber und dauert der Räumungsprozeß (über zwei Instanzen) fast zwei Jahre (den die Mieterin schließlich verliert und auszieht), so kann die Mieterin keinen Schadenersatz für Umzugskosten und Kosten für Möbellagerung gegen den Vermieter geltend machen, wenn die Schwiegermutter einen Monat vor der Räumung stirbt und - aus Sicht der Bewohnerin - der Eigenbedarfsgrund weggefallen sei. Die Mieterin kann nicht argumentieren, daß sie über den Tod hätte informiert werden müssen und dann wohnen bleiben dürfen. Das führe - so der Bundesgerichtshof - dazu, daß "vertragstreue Mieter" (die rechtzeitig ausziehen) schlechter gestellt würden als "Vertragsuntreue", die die Wohnung nicht rechtzeitig im Rahmen der Kündigungsfristen an den Eigentümer zurückgeben (AZ: VIII ZR 339/04).

Artikel erschienen in der Welt - Samstag, den 19. November 2005

 
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