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Mittwoch 20. Juni 2007 - Nürnberg
Pflichteinführung
Bald werden Häuser nach Energieeffizienz klassifiziert
– ähnlich wie Kühlschränke und Waschmaschinen.
Millionen von Hausbesitzern müssen sich den Energiepass
fürs Haus zulegen – und der verursacht erst mal Kosten.
Der Energiepass wird für viele Häuser
aller Voraussicht nach ab Juli 2008 zur Pflicht. Bis zu diesem
Zeitpunkt müssen sich viele Eigentümer von Wohngebäuden,
die bis 1965 errichtet wurden, einen solchen Pass zulegen, berichtet
das Immobilienportal Immowelt.de. Für neuere Gebäude
wird der Pass ab Januar 2009 zur Pflicht. Hausbesitzer müssen
ihn dann bei einer Neuvermietung und beim Verkauf dem neuen
Bewohner oder potenziellen Käufer vorzeigen. Folglich wird
er nur für Eigentümer selbst genutzter Häuser
nicht zur Pflicht. Der Pass soll Mietern und Käufern Auskunft
über den zu erwartenden Energieverbrauch eines Hauses geben.
So sinnvoll transparente Infos über den Energiebedarf eines
Hauses auch sind – auf die Hausbesitzer kommen erst mal
Kosten zu. Denn den Pass gibt es nicht umsonst.
Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche
Varianten des Energiepasses, den preisgünstigen verbrauchs-
und den aufwändigeren bedarfsorientierten Pass. Bis zum
1. Oktober 2008 haben alle Hausbesitzer die Wahlfreiheit, für
welche der Varianten sie sich entscheiden. Danach gilt: Der
verbrauchsorientierte Energieausweis ist nur zulässig für
alle Häuser, die ab 1978 errichtet wurden, und generell
für alle Häuser beliebiger Baujahre mit fünf
und mehr Wohneinheiten. Bei dieser Variante des Passes, die
rund 30 Euro oder mehr kostet, wird der tatsächliche Energieverbrauch
der letzten drei Jahre herangezogen. Kritiker bemängeln,
dass beim verbrauchsorientierten Energiepass weniger die Energieeffizienz
als das Nutzerverhalten der Bewohner ermittelt wird.
Der bedarfsorientierte Energiepass ist aufwändiger
zu erstellen und daher teurer: Mit 150 bis 500 Euro oder mehr
müssen Hausbesitzer rechnen. Bei dieser Variante des Energiepasses
wird der theoretische Energiebedarf eines Hauses mittels eines
technischen Gutachtens ermittelt. Berücksichtigt werden
dabei alle baulichen Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität
der Fenster oder der Dämmung. Doch auch hier gilt: Auch
bei korrekter Berechnung kann sich aufgrund des Nutzerverhaltens
ein abweichender tatsächlicher Verbrauch ergeben. Der Energiepass
ist grundsätzlich zehn Jahre lang gültig. Der Bundesrat
hat jetzt grünes Licht für den Energieausweis mit
einigen kleinen Änderungen gegeben. Sofern der Bundestag
diesen Änderungen zustimmt, können die gesetzlichen
Regelungen zum Energieausweis bald in Kraft treten.
Quelle: Handelsblatt.com
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