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20. November 2005 von Wolfgang Büser und Dr. Peter
Bilsdorfer
Auch wer erst 2007 einzieht, kann noch Geld vom Staat bekommen
Die Tage der Eigenheimzulage sind gezählt.
Der Wohnungsbauförderung wird es schon Ende dieses Jahres
an den Kragen gehen. So sieht es der Koalitionsvertrag zwischen
Schwarz und Rot vor.
Aber noch besteht Handlungsspielraum für
diejenigen Bauwilligen, die mit der Eigenheimzulage fest gerechnet
haben. Denn das Geld gibt es nach den aktuellen Plänen
uneingeschränkt auch dann noch, wenn bis 31. Dezember 2005
die entsprechenden Schritte vollzogen worden sind. So erhält
noch derjenige den staatlichen Zuschuß, der vor dem 1.
Januar 2006 mit der Herstellung des Objekts begonnen hat. Hiervon
betroffen sind also die Fälle, in denen Haus oder Eigentumswohnung
erst noch gebaut werden müssen.
Im Falle des Kaufs eines schon vorhandenen
Objekts wiederum ist entscheidend, daß es noch im "alten
Jahr" angeschafft wurde. Wichtig zu wissen: Wenn vor dem
Termin 1. Januar 2006 eine dieser "qualifizierten Investitionsentscheidungen"
getroffen worden ist - also entweder mit der Herstellung begonnen
oder aber die Anschaffung erledigt wurde -, gibt es die jährlich
maximal 1250 Euro betragende Eigenheimzulage für den Förderzeitraum
von acht Jahren. Gegebenenfalls wird die Grundförderung
noch mit jeweils 800 Euro Baukindergeld ausgepolstert.
Was aber ist unter dem Beginn der Herstellung
oder der Anschaffung zu verstehen? Als Herstellungsbeginn gilt
bei Objekten, die einer Baugenehmigung bedürfen, der Tag
der Bauantragstellung. Bei genehmigungsfreien, aber immerhin
anzeigepflichtigen Bauvorhaben ist der Tag entscheidend, an
dem die Bauunterlagen beim Bauamt eingereicht werden. Aber:
Antragstellung ist nicht der Tag, an dem die Unterlagen zur
Post gebracht wurden, sondern an dem sie im Amt eingegangen
sind.
Läßt sich die Behörde mit
der Genehmigung Zeit, schadet das der Zulage nicht. Auch kommt
es nicht darauf an, wann der Bau beginnt. Wer am 20. Dezember
2005 seinen Bauantrag abgibt, steht auch dann auf sicherem Boden,
wenn die Baugrube erst im September 2006 ausgehoben und Sommer
2007 der Einzug geplant ist. Und erst dann wird der Zulageantrag
gestellt.
Beim Kauf eines Objekts ist der Tag entscheidend,
an dem der Kaufvertrag vor dem Notar abgeschlossen wird. Unbeachtlich
für die Gewährung der Eigenheimzulage ist hingegen
der Zeitpunkt der real vollzogenen Anschaffung, also der im
Notarvertrag genannte Termin, an dem Besitz, Nutzung, Lasten
und Gefahr übergehen sollen.
Allerdings ist dieser Zeitpunkt doch für
den Beginn des Förderzeitraums von Bedeutung. Zwar sagt
der Einzug in das neue Heim nichts über die Weitergeltung
des Zulagegesetzes aus - doch gibt es die Eigenheimzulage erst
für das Jahr, in dem die Käufer ins Haus oder die
Wohnung "einziehen" und sich dort anmelden können.
Wer etwa am 19. Dezember 2005 zum Notar geht,
den Übergang von Besitz, Nutzung, Lasten und Gefahr auf
den 1. Februar 2006 vereinbart und dann im April 2006 einzieht,
der kann frühestens ab 2006 Eigenheimzulage erhalten -
dann allerdings acht Jahre lang bis einschließlich 2013.
Denn der achtjährige Förderzeitraum gilt immer nur
für solche Kalenderjahre, in denen der Anspruchsberechtigte
die Wohnung nutzt.
Artikel erschienen in der Welt - Sonntag, den 20. November 2005
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