So retten Häuslebauer ihre Eigenheimzulage


20. November 2005 von Wolfgang Büser und Dr. Peter Bilsdorfer

Auch wer erst 2007 einzieht, kann noch Geld vom Staat bekommen

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ie Tage der Eigenheimzulage sind gezählt. Der Wohnungsbauförderung wird es schon Ende dieses Jahres an den Kragen gehen. So sieht es der Koalitionsvertrag zwischen Schwarz und Rot vor.

Aber noch besteht Handlungsspielraum für diejenigen Bauwilligen, die mit der Eigenheimzulage fest gerechnet haben. Denn das Geld gibt es nach den aktuellen Plänen uneingeschränkt auch dann noch, wenn bis 31. Dezember 2005 die entsprechenden Schritte vollzogen worden sind. So erhält noch derjenige den staatlichen Zuschuß, der vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung des Objekts begonnen hat. Hiervon betroffen sind also die Fälle, in denen Haus oder Eigentumswohnung erst noch gebaut werden müssen.

Im Falle des Kaufs eines schon vorhandenen Objekts wiederum ist entscheidend, daß es noch im "alten Jahr" angeschafft wurde. Wichtig zu wissen: Wenn vor dem Termin 1. Januar 2006 eine dieser "qualifizierten Investitionsentscheidungen" getroffen worden ist - also entweder mit der Herstellung begonnen oder aber die Anschaffung erledigt wurde -, gibt es die jährlich maximal 1250 Euro betragende Eigenheimzulage für den Förderzeitraum von acht Jahren. Gegebenenfalls wird die Grundförderung noch mit jeweils 800 Euro Baukindergeld ausgepolstert.

Was aber ist unter dem Beginn der Herstellung oder der Anschaffung zu verstehen? Als Herstellungsbeginn gilt bei Objekten, die einer Baugenehmigung bedürfen, der Tag der Bauantragstellung. Bei genehmigungsfreien, aber immerhin anzeigepflichtigen Bauvorhaben ist der Tag entscheidend, an dem die Bauunterlagen beim Bauamt eingereicht werden. Aber: Antragstellung ist nicht der Tag, an dem die Unterlagen zur Post gebracht wurden, sondern an dem sie im Amt eingegangen sind.

Läßt sich die Behörde mit der Genehmigung Zeit, schadet das der Zulage nicht. Auch kommt es nicht darauf an, wann der Bau beginnt. Wer am 20. Dezember 2005 seinen Bauantrag abgibt, steht auch dann auf sicherem Boden, wenn die Baugrube erst im September 2006 ausgehoben und Sommer 2007 der Einzug geplant ist. Und erst dann wird der Zulageantrag gestellt.

Beim Kauf eines Objekts ist der Tag entscheidend, an dem der Kaufvertrag vor dem Notar abgeschlossen wird. Unbeachtlich für die Gewährung der Eigenheimzulage ist hingegen der Zeitpunkt der real vollzogenen Anschaffung, also der im Notarvertrag genannte Termin, an dem Besitz, Nutzung, Lasten und Gefahr übergehen sollen.

Allerdings ist dieser Zeitpunkt doch für den Beginn des Förderzeitraums von Bedeutung. Zwar sagt der Einzug in das neue Heim nichts über die Weitergeltung des Zulagegesetzes aus - doch gibt es die Eigenheimzulage erst für das Jahr, in dem die Käufer ins Haus oder die Wohnung "einziehen" und sich dort anmelden können.

Wer etwa am 19. Dezember 2005 zum Notar geht, den Übergang von Besitz, Nutzung, Lasten und Gefahr auf den 1. Februar 2006 vereinbart und dann im April 2006 einzieht, der kann frühestens ab 2006 Eigenheimzulage erhalten - dann allerdings acht Jahre lang bis einschließlich 2013. Denn der achtjährige Förderzeitraum gilt immer nur für solche Kalenderjahre, in denen der Anspruchsberechtigte die Wohnung nutzt.

Artikel erschienen in der Welt - Sonntag, den 20. November 2005