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21. August 2005
Wer dasselbe Immobilienobjekt von mehreren Makler vorgestellt
bekommt, muß später beweisen können, daß
er nur eins der Angebote angenommen hat.
von Dietmar Treiber
Makler-Exposés
können nicht nur lukrative Immobilienangebote ins Haus
bringen, sondern auch rechtliche Verwicklungen. Manch Kaufkandidat
riskiert, die doppelte Provision zu zahlen. Dieses Thema ist
auch für Verkäufer interessant, denn je mehr Vermittlungsprofis
am Markt tätig sind, desto größer ist die Gefahr
für den Verkäufer, auf Haus oder Eigentumswohnung
sitzenzubleiben.
Frau K. aus Berlin ist verärgert. Eigentlich war sie entschlossen,
ein Einfamilienhaus am Stadtrand zu kaufen, doch nun ist sie
verunsichert, weil sie das Objekt mittlerweile schon von zwei
Maklern angeboten bekommen hat. Wem steht die Provision zu,
falls sie beim Notar einen Kaufvertrag unterschreibt? Je mehr
Makler eine Immobilie feilbieten, desto eher tritt beim Verbraucher
Unsicherheit auf, wem gegenüber man nun in der Provisionspflicht
steckt.
Verfolgen wir den Weg dieses Angebots einmal zurück. Verkäufer
V. hatte sein Häuschen zuerst privat inseriert. Ein Makler
war ihm persönlich nicht bekannt, "und da erspare
ich dem Käufer doch gleich die Maklerprovision", dachte
der Mann und hoffte so auch auf einen höheren Erlös.
Schließlich würde ein Käufer die in Berlin üblichen
sechs Prozent des Kaufpreises plus davon 16 Prozent Mehrwertsteuer
sparen.
Begeistert nahm der Verkaufswillige 22 Telefonanrufe an, verschickte
sechsmal ein DIN-A4-Blatt mit einem Foto des 100-Quadratmeter-Hauses,
einem gezeichneten Grundriß, den Quadratmeter-Angaben
und dem Wichtigsten: der Preisangabe 285 000 Euro. Fünf
Leute kamen gleich zur Besichtigung, zwei knipsten wie wild,
acht wollten demnächst vorbeikommen. Drei boten schon am
Telefon "höchstens 275", was V. ablehnte. Zu
Kaufverhandlungen kam es jedoch nicht.
Am kommenden Wochenende las Herr V. den Immobilienteil seiner
Zeitung, um zu vergleichen, ob er im Preis vielleicht zu hoch
gegriffen hatte. Obwohl er nicht erneut inseriert hatte, fand
er sein Haus, und das gleich zweimal. Ein Makler bot es für
277 000 Euro an, ein anderer mit minimal veränderten Eckdaten
für 270 000 Euro.
Wütend rief Herr V. bei diesem Makler an: Wie er denn
dazu komme, ohne erteilten Auftrag sein Haus anzubieten?! Der
Makler erklärte, er sei am vergangenen Wochenende bei Herrn
V. gewesen und habe Fotos gemacht. Er solle ihm das nicht übelnehmen,
"aber für 285 000 werde er das Haus nie los".
Die von ihm angesagten 270 000 Euro seien realistischer.
Am Ende des Telefonats war Herr V. beinahe froh, mit diesem
Makler gesprochen zu haben. Die 270 000 Euro hielt er zwar weiterhin
für "10 000 zu niedrig", aber man kann ja einmal
abwarten, ob der Makler erfolgreicher ist. Tatsächlich
kam es jetzt zu einigen Kontakten, nach fünf Monaten waren
Herr V. und Frau K. handelseinig bei 267 000 Euro.
Aber Frau K. ist unsicher, ob es wirklich bei den 267 000 Euro
Kaufpreis plus 6,96 Prozent Provision (18 583,20 Euro) bleibt.
Oder ob noch ein Makler sie auch bekommt. Ursprünglich
erfahren hatte sie von dem Angebot durch Makler A, jener mit
"277 000 Euro Verhandlungsbasis". Bei ihm hatte sie
ein Exposé bestellt.
Anders aufgemacht, flatterte dasselbe Hausangebot tags darauf
noch einmal in ihren Briefkasten. Auch Makler B ("270 000
Euro") hatte sie unter dessen "Samstagsruf 777 77
77" erreicht, nach der Lage des Objekts gefragt und sich
die Exposé-Papiere bestellt. Nun hatte sie diese doppelt
- wer bekommt später mal eine Provision?
Hier sollte Frau K. auf die spätere Sendung reagieren
und mit der Vorkenntnis argumentieren: "Objekt XY wurde
mir bereits anderweitig angeboten." Damit diese Behauptung
später nicht widerlegt werden kann, empfiehlt sich eine
genaue Buchhaltung: Welcher Makler wurde wann gesprochen, und
wann traf das Exposé ein? Notfalls hilft der erste Makler
bei dieser Beweissicherung - im eigenen Interesse, um seine
eigene Provision zu sichern.
Wer seine Immobiliensuche wie üblich über Wochen
und Monate betreibt, sollte beim Telefonat mit neuen Maklern
sofort seinen Verdacht äußern, beim angebotenen Objekt
handele es sich um das Haus in der "Straße XY, eine
40er Hausnummer, gehört einem Lehrer". So kann man
gleich mit der Vorkenntnis argumentieren und Doppel-Exposés
vermeiden.
Doppel-Exposés zu verhindern sollte auch das Ziel von
Verkäufern sein. Wenn sie mit einem Makler Kontakt bekommen,
"ist es in den meisten Fällen sinnvoll, einen Alleinauftrag
abzuschließen", rät etwa Jürgen Michael
Schick, Vizepräsident des Immobilienverbandes Deutschland
(IVD). Einerseits zwingt das den Vermittler zu intensiveren
Vermarktungsbemühungen innerhalb eines fest vereinbarten
Zeitraums. Und andererseits hält dieser Vertrag andere
Makler aus dem Geschäft heraus - weil immer der Alleinauftragsmakler
eine Provision bekommt - und vermeidet damit verwirrte Käufer,
die angesichts mehrerer Exposés Angst vor mehreren Provisionsverpflichtungen
haben.
Artikel erschienen in der Welt - Sonntag, den 21. August 2005
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