AKTUELLE INFOS ZUR EINFÜHRUNG DES GEBÄUDE-ENERGIEAUSWEISES


24. Januar 2006 von Stefanie Radunovic

Sehr geehrte Kunden,
sehr geehrte Leser,

der Gebäude-Energieausweis ist in aller Munde, aber welchem Zweck dient er?
Wem bietet er welchen Vorteil? Wie sieht er aus und ab wann wird er Pflicht?

In diesem Abschnitt werden wir Ihnen Antworten auf Ihre Fragen geben.

Welchem Zweck dient der Gebäude-Energieausweis?

D
er Energieausweis gibt umfassend Auskunft über den Energiebedarf einer Immobilie.
Mit Hilfe von Energieeffizienzklassen wird der energetische Zustand eines Gebäudes greifbar und bekommt mehr Transparenz. Es wird vermerkt, wie gut die Isolierung und wie sparsam das Heizsystem arbeiten kann. Mit Modernisierungs- und Sanierungsvorschlägen wird auf Einsparpotenziale hingewiesen. Der Energieausweis wird aus 5 Seiten bestehen, wobei auf der letzten Seite ein Vorschlag für eine mögliche Modernisierung gemacht wird.
Wem bietet er einen Vorteil?

Vorteile für Immobilieneigentümer

· Stärken und Schwächen seiner Immobilie kennenlernen
· Aufzeigen von Einsparpotenzialen und Modernisierungsmöglichkeiten
· Energieausweis als „Gütesiegel“ einer Immobilie
· Wertsteigerung einer Immobilie
· Erzielung marktgerechter Verkaufs- bzw. Mietpreise
· Gewährleistung einer nachhaltigen Vermietbarkeit

Vorteile für Immobilienkäufer und Mieter

· Objektive Information über den Energiebedarf von Gebäuden
· Einfache Vergleichbarkeit für Käufer und Mieter durch einheitliche Bewertung
· Abschätzbarkeit der zukünftig zu erwartenden Energie- bzw. Nebenkosten.
· Verbesserung der Wohnraumqualität

Weitere Vorteile

· Aktiver Umweltschutz durch Reduzierung der klimaschädlichen CO2-Emissionen
· Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Handwerk und Bauwirtschaft
· Verbraucherschutz durch Offenlegung der energetischen Qualität eines Hauses
· Stärkung des Bewusstseins für den Energieverbrauch allgemein
Wie sieht er aus und ab wann wird er Pflicht?

Mit Beginn des Jahres 2006 verpflichtet die EU-Gebäuderichtlinie die Mitgliedsstaaten zur Einführung eines Energieausweises für Gebäude.
Bevor der Energieausweis in Deutschland zur Pflicht werden kann, muss die Bundesregierung die EU-Vorgaben in nationale Rechtsvorschriften umsetzen. In der neuen Energiesparverordnung (EnEV 2006), werden die Details für den Energiepass festgelegt. Erst nach Inkrafttreten dieser EnEV 2006 müssen Gebäudeeigentümer den Energieausweis (auch Energiepass genannt) erstellen lassen.
Käufer und Mieter haben ab diesem Zeitpunkt (voraussichtlich September 2006) einen gesetzlichen Anspruch auf Vorlage des Energie-Gebäudeausweises.

© 2006 Immobilien-Management Hundt - Stefanie Radunovic