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24. Januar 2006 von Stefanie Radunovic
Sehr geehrte Kunden,
sehr geehrte Leser,
der Gebäude-Energieausweis ist in aller Munde, aber welchem
Zweck dient er?
Wem bietet er welchen Vorteil? Wie sieht er aus und ab wann
wird er Pflicht?
In diesem Abschnitt werden wir Ihnen Antworten auf Ihre
Fragen geben.
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Welchem Zweck dient der Gebäude-Energieausweis?
Der Energieausweis gibt umfassend
Auskunft über den Energiebedarf einer Immobilie.
Mit Hilfe von Energieeffizienzklassen wird der energetische Zustand
eines Gebäudes greifbar und bekommt mehr Transparenz. Es
wird vermerkt, wie gut die Isolierung und wie sparsam das Heizsystem
arbeiten kann. Mit Modernisierungs- und Sanierungsvorschlägen
wird auf Einsparpotenziale hingewiesen. Der Energieausweis wird
aus 5 Seiten bestehen, wobei auf der letzten Seite ein Vorschlag
für eine mögliche Modernisierung gemacht wird. |
Wem bietet er einen Vorteil?
Vorteile für Immobilieneigentümer
· Stärken und Schwächen seiner Immobilie
kennenlernen · Aufzeigen von Einsparpotenzialen und
Modernisierungsmöglichkeiten
· Energieausweis als „Gütesiegel“ einer
Immobilie ·
Wertsteigerung einer Immobilie · Erzielung marktgerechter
Verkaufs- bzw. Mietpreise · Gewährleistung einer
nachhaltigen Vermietbarkeit Vorteile für Immobilienkäufer
und Mieter · Objektive Information über
den Energiebedarf von Gebäuden · Einfache Vergleichbarkeit
für Käufer und Mieter durch einheitliche Bewertung
· Abschätzbarkeit der zukünftig zu erwartenden
Energie- bzw. Nebenkosten. · Verbesserung der Wohnraumqualität
Weitere Vorteile · Aktiver Umweltschutz
durch Reduzierung der klimaschädlichen CO2-Emissionen
· Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Handwerk
und Bauwirtschaft · Verbraucherschutz durch Offenlegung
der energetischen Qualität eines Hauses · Stärkung
des Bewusstseins für den Energieverbrauch allgemein |
Wie sieht er aus und ab wann wird er Pflicht? |
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Mit
Beginn des Jahres 2006 verpflichtet die EU-Gebäuderichtlinie
die Mitgliedsstaaten zur Einführung eines Energieausweises
für Gebäude.
Bevor der Energieausweis in Deutschland zur Pflicht werden kann,
muss die Bundesregierung die EU-Vorgaben in nationale Rechtsvorschriften
umsetzen. In der neuen Energiesparverordnung (EnEV 2006), werden
die Details für den Energiepass festgelegt. Erst nach Inkrafttreten
dieser EnEV 2006 müssen Gebäudeeigentümer den
Energieausweis (auch Energiepass genannt) erstellen lassen.
Käufer und Mieter haben ab diesem Zeitpunkt (voraussichtlich
September 2006) einen gesetzlichen Anspruch auf Vorlage des
Energie-Gebäudeausweises.
© 2006 Immobilien-Management Hundt
- Stefanie Radunovic |