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2. April 2006 - von Oliver Klempert
Ab 2007 soll die eigene Immobilie als private Altersvorsorge
vom Staat gefördert werden. Experten streiten um das richtige
Konzept.
Im Alter mietfrei wohnen und
niemandem Rechenschaft ablegen müssen - seit Jahrzehnten
gilt die eigene Immobilie als Vorsorge schlechthin. Vier von
fünf Deutschen wünschen sich ein Leben im Einfamilienhaus.
Auch zeigen Berechnungen immer wieder, daß Ruheständler
oder Rentner wegen zu geringer Bezüge bis zu 30 Prozent
ihres Einkommens allein für die Miete aufwenden müssen.
Als Anreiz zum Bauen und als finanzielle Unterstützung
gab es bis zum 1. Januar 2006 die Eigenheimzulage. Zwar hat
der zuvor lange diskutierte Wegfall keinen spürbaren Nachfrageknick
bei Bauwilligen nach sich gezogen, wie sich mittlerweile zeigt.
Trotzdem einigten sich CDU und SPD bei den Koalitionsverhandlungen
im vergangenen Jahr vorsorglich darauf, für den Wegfall
einen Ausgleich zu schaffen. So soll selbstgenutztes Wohneigentum
ab dem 1. Januar 2007 besser in die geförderte Altersvorsorge,
die Riester-Rente, integriert werden.
Die Riester-Rente geht auf den ehemaligen
Arbeitsminister Walter Riester zurück. Schließt der
Arbeitnehmer einen Sparvertrag bei einer Bank, mit Fonds oder
bei einer Versicherung für seine Altersvorsorge ab, dann
unterstützt der Staat dies mit einer Zulage. Ein beschlußfähiger
Vorschlag, wie künftig private Häuser und Wohnungen
in dieses Konzept einbezogen werden können, steht von politischer
Seite bislang noch aus, allerdings zeigen sich immer deutlicher
die Konturen.
Eine Idee der Landesbausparkassen lautet,
auf die nachgelagerte Besteuerung der Rente während der
Auszahlungsphase zu verzichten, wenn früher ein Haus gebaut
wurde. Dafür soll die Zulage des Staates zur Vorsorge für
die Zeit der Immobilienfinanzierung aber um 20 Prozent reduziert
werden. Auch falle die Steuerfreiheit für Beiträge
zur Altersvorsorge weg. "Das Thema Altersvorsorge ist ein
viel zu wichtiges Thema. Wir brauchen deshalb lebensnahe Lösungen",
sagt Hartwig Hamm, Verbandsdirektor der Landesbausparkassen
im Deutschen Sparkassen- und Giroverband.
Eine Familie mit zwei Kindern erhielte demnach
ab dem Jahr 2008 eine jährliche Zulage von 542 Euro. Nach
Berechnungen der Bausparkassen sei dieses Modell auch gut finanzierbar.
Die Mehraufwendungen der Altersvorsorgeförderung für
das Wohneigentum lägen - selbst unter der Annahme einer
flächendeckenden Inanspruchnahme - in einer Größenordnung
von 100 Millionen Euro pro Jahr. "Damit würden die
Kosten in 20 bis 25 Jahren maximal ein Drittel der Eigenheimzulage
ausmachen", so Hamm. Die Bausparkassen betonen bei ihrem
Modell den grundlegenden Unterschied der Immobilie von der klassischen
Geldanlage. Während der Anleger bei letzterer nach der
Auszahlung auf die Summe nach und nach zugreifen könne,
gehe das bei der Immobilie nicht. Auch weil ein Haus zum Beispiel
vererbt werden könne, dürfte die Immobilie nicht mit
einer Geldanlage gleichgesetzt werden.
Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der deutschen
Immobilienwirtschaft hat sich mit der geförderten Altersvorsorge
für Häuser und Wohnungen beschäftigt. Im Gegensatz
zu den Bausparkassen möchte sie die Immobilie als gleichberechtigte
Anlageform verstehen. "Schließlich stand im Koalitionsvertrag,
daß eine Diskriminierung der Immobilie gegenüber
anderen Anlagemöglichkeiten beseitigt werden soll",
sagt Jürgen Schick, Vizepräsident des Immobilienverbandes
Deutschland.
Zwar gab es mit dem sogenannten Zwischenentnahmemodell
aus dem Jahr 2001 bisher die Möglichkeit, angespartes Riester-Vermögen
zeitweise abzuzweigen und damit eine Immobilie zu finanzieren.
Normalerweise darf vom Gesparten nichts vorzeitig genommen werden,
ohne daß Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt
werden müssen. Allerdings sei das Verfahren so kompliziert
gewesen, daß es kaum jemand genutzt habe. Ein Vorschlag
der Immobilienwirtschaft ist es, Aufwendungen beim Kauf einer
Immobilie, zum Beispiel Zinsleistungen, im Rahmen der Riester-Rente
steuerlich geltend machen zu können. Der größte
Unterschied zum Vorschlag der Bausparkassen sei, daß bislang
immer nur über die selbstgenutzte Immobilie gesprochen
worden ist - dabei seien viele Wohnungen vermietet. Erst wenn
beide Formen in die Riester-Rente einbezogen seien, sei die
Diskriminierung aus Sicht der Immobilienwirtschaft beseitigt.
Noch vor der Sommerpause wollen die politischen
Gremien über die Integration von Immobilien in die private
Altersvorsorge entschieden haben.
Artikel erschienen in der Welt - Sonntag, den 2. April 2006
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