UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


A. Vorbemerkung

1. Maklervertrag
2. Angebot
3. Provision
4. Umsatzsteuer
5. Provisionsanspruch
6. Doppeltätigkeit
7. Auftrag
8. Vertragsabschluss
9. Beurkundung
10. Aufwendungsentschädigung
11. Haftung
12. Schlussbestimmungen

 

Vorbemerkung:

Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Usancen unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes, denen wir uns verpflichtet haben. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
Wenn wir zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde legen, so geschieht dies in Ausführung und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufs. Wir sind jederzeit gerne bereit, jedem Auftraggeber evtl. gewünschte Erläuterungen zu unseren Geschäftsbedingungen zu erteilen.

 
§ 1. Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund unseres Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kauf- oder Mietinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.
 
§ 2. Angebot
Unser Angebot versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, bedarf unserer Genehmigung.
 

§ 3. Provision
Die Höhe der für unsere Tätigkeit geschuldeten Maklerprovision ermittelt sich wie folgt:
a) An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen.
b) Bei Projekten / Werklieferungsverträgen / GU-Generalübernehmerverträgen o. ä.
c) Erbbaurechte vom Grundstückswert und etwa bestehenden Aufbauten berechnet.
d) Vermittlung eines Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Objektes, vom Berechtigten.
e) Bei Vermietungen und Verpachtungen, zahlbar vom Mieter/Pächter. Bei Mietverträgen, unabhängig von evtl. vereinbarter geringerer Vertragsdauer als 5 Jahren und bis zu 5 Jahren, beträgt die Maklerprovision 3 Monatsnettomieten.
f) Bei einer Vertragsdauer von über 5 Jahren berechnet von der jeweils sich ergebenden Vertragssumme, bezogen auf die Laufzeit des vereinbarten Mietvertrages, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme: 3%, mindestens jedoch 3 Monatsnettomieten.
g) Dem Mieter eingeräumte Optionen auf Verlängerung des Mietvertrages wird/werden wie Vertragslaufzeiten behandelt: 3% der Mietsumme von Vertrags- und Optionszeitraum, mindestens jedoch 3 Monatsnettomieten. Zur Mietsumme gehören auch alle sonstigen vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen, mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten und Umsatzsteuer. Bei Staffelmieten gilt die Durchschnittsmiete.
h) Bei Wohnraumvermietung beträgt die Maklerprovision 2 Monatsnettomieten, zahlbar vom Mieter.

 
§ 4. Umsatzsteuer
Die im § 3 genannten Provisionssätze enthalten noch nicht die gesetzlich bestimmte Umsatzsteuer. Diese werden zusätzlich berechnet.
 
§ 5. Provisionsanspruch
a) Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme ect. Die Provisionsforderung wird mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
b) Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.
c) Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.
d) Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt, z. B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung eines Vorrechtes.
e) Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlung aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
 
§ 6. Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig und uneingeschränkt tätig zu werden.
 
§ 7. Auftrag
a) Ein uns erteilter Alleinauftrag begründet für den Auftraggeber und uns ein besonderes Treueverhältnis. Demgemäss sind direkt an den Auftraggeber herantretende Interessenten unter Bezugnahme auf das bestehende Auftragsverhältnis stets und ausschließlich an uns zu verweisen. Insofern enthält sich der Auftraggeber der eigenen Abschlusstätigkeit.
b) Jeder Alleinauftrag ist nur für eine festzulegende bestimmte Frist erteilt: diese beträgt im Regelfall 1 Jahr. Die Kündigungsfrist für beide Seiten beträgt 3 Monate, anderenfalls verlängert sich der Alleinauftrag sich um 1 weiteres Jahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
c) Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.
 
§ 8. Vertragsabschluß
Bei Vertragsabschluß hat der Auftraggeber uns unaufgefordert die Vertragspartei bekannt zu geben.
 
§ 9. Beurkundung
Wir haben Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Abschrift der Kaufurkunde incl. aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen.
 
§ 10. Aufwendungsentschädigung
Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.
Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Sie sind streng vertraulich.
 

§ 11. Haftung
Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte; sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.

 
§ 12. Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel
a) Wir nehmen keine Zahlungen für den Verkäufer/Vermieter in Empfang.
b) Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
c) Sollten einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.
d) An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gelsenkirchen-Buer.
 

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[Stand: Montag, 17. März 2008]