| WERTERMITTLUNG - Bewertung von Immobilien |
| Das Thema Wertermittlung oder die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke hat in den letzten Jahren eine immer größere Bedeutung erlangt. Steuerliche Veränderungen, Erbschaften und daraus resultierende unangenehme private Auseinandersetzungen sowie Scheidungsfolgen setzen zur sinnvollen und möglichst kurzfristigen Lösung immer neutrale Wertmaßstäbe, d.h. Wertgutachten voraus. Dabei ist es wichtig, dass die Beteiligten sich mit der
Beauftragung einverstanden erklären und das Ergebnis für alle
als Maßstab anerkennen, dann kann eine schnelle Lösung der
Probleme mit den geringsten Kosten erreicht werden. Gerade hier ist eine marktorientierte und zeitgerechte
Bewertung besonders wichtig, dass z.B. bei Betriebsauflösungen und
Entnahmen die stillen Reserven ggf. zu extrem hohen finanziellen Belastungen
führen können. Eine Eingrenzung dieser Risiken kann mit einer
vorher durchgeführten Wertermittlung erfolgen und ggf. die zu treffenden
Entscheidungen positiv verändern helfen. |
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| Weitere Anlässe für die wir Ihnen ein Gutachten erstellen: | ||||
Feststellung der ortsüblichen Mieten |
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| Sachverständigenbüro Hundt Dipl. Betriebswirt Ralf Robert Hundt Sachverständiger (WF) für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke (Reg.-Nr. S 00302-10) Beckeradsdelle 17, 45897 Gelsenkirchen-Buer |
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